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Stadt Zülpich

Herrichtung und Unterhaltung von Grabstätten

Information des Servicebüros für Steuern und Gebühren

Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Friedhofsbesuchern über ungepflegte Grabstätten. In diesem Zusammenhang möchte die Friedhofsverwaltung auf folgende Regelung der derzeit gültigen Friedhofssatzung hinweisen:

Grabstätten mit freier Gestaltung müssen so hergerichtet und dauernd unterhalten werden, dass der Friedhofszweck sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtlage gewahrt wird. Hierzu zählt auch die Unterhaltung der hinteren und seitlichen Abstandsräume. Diese sind jeweils zur Hälfte von den jeweiligen Nutzungsberechtigten von Wildwuchs freizuhalten.

Eine Vernachlässigung dieser Verpflichtung kann nach der Friedhofssatzung geahndet werden.

Im Interesse aller Friedhofsnutzer wird nochmals dringend auf die Einhaltung dieser Regelung verwiesen.

Für Rückfragen hierzu und auch für andere Fragen zum Bestattungswesen steht Ihnen die Mitarbeiterin Servicebüros – Bereich Friedhofswesen - gerne zur Verfügung: Frau Wolf, Telefon 02252 52-300

Erläuterungen und Hinweise

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