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Stadt Zülpich

Ein Plus von mehr als 2,3 Millionen Euro

Nach 2017 und 2018 nun auch positiver Jahresabschluss für 2019. Mehreinnahmen insbesondere bei der Gewerbesteuer.

Die Stadt Zülpich hat im Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss von mehr als 2,3 Millionen Euro erzielt. Dies geht aus dem Jahresabschluss hervor, den der Beigeordnete und Kämmerer Ottmar Voigt den Mitgliedern des Stadtrates in der jüngsten Ratssitzung präsentieren konnte. Demnach beliefen sich die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2019 auf rund 50 Millionen Euro. Dem gegenüber standen Erträge in Höhe von rund 52,3 Millionen Euro. Daraus resultiert ein Jahresüberschuss von rund 2,3 Millionen Euro. Bei der Aufstellung des Haushaltes war die Kämmerei nur von einem leichten Plus von etwa 110.000 Euro ausgegangen. Unter Berücksichtigung von Ermächtigungsübertragungen aus 2018 war sogar ein Verlust von rund 1,1 Millionen Euro prognostiziert worden. Somit lag das Jahresergebnis 2019 letztlich sogar rund 3,35 Millionen Euro über den Erwartungen.

Als Gründe für das positive Jahresergebnis nannte Kämmerer Voigt vor allem ein deutlich besseres Ergebnis bei den Gewerbesteuereinnahmen. In diesem Bereich verzeichnete die Stadt Zülpich Erträge von rund 10,6 Millionen Euro und damit deutlich mehr als die im Haushaltsentwurf angesetzten 8,5 Millionen Euro. Auch das Finanzergebnis fiel – insbesondere durch geringere Zinsaufwendungen – insgesamt um rund 355.000 Euro positiver aus als veranschlagt.

Nach 2017 (1,0 Millionen Euro) und 2018 (1,2 Millionen Euro) konnte die Stadt Zülpich somit bereits zum dritten Mal in Folge einen positiven Jahresabschluss erzielen. Die Ergebnisse bestätigen damit auch die seinerzeit von der Stadt Zülpich gegenüber der Kommunalaufsicht zum Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK 2013-2017) dargelegte Prognose eines nachhaltigen Haushaltsausgleichs. 

Aufgrund der negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt ist aber davon auszugehen, dass diese erfreuliche Entwicklung zumindest im Jahresabschluss 2020 nicht fortgesetzt werden kann.

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