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Stadt Zülpich

Kanalnetz in Zülpich-Hoven wird saniert

Der Beginn der Sanierung in offener Bauweise ist für August 2022 geplant, die Arbeiten dauern voraussichtlich bis November 2023. Im Anschluss daran werden die Arbeiten für die geschlossene Bauweise ausgeführt, die voraussichtlich im Sommer 2024 beendet sein werden.

Der Erftverband beabsichtigt in Zülpich-Hoven den Kanal zu sanieren. Die Sanierungsarbeiten, von der mehr oder weniger alle Straßenzüge betroffen sind, werden in offener und geschlossener Bauweise durchgeführt. Der Beginn der Sanierung in offener Bauweise ist für August 2022 geplant, die Arbeiten dauern voraussichtlich bis November 2023. Im Anschluss daran werden die Arbeiten für die geschlossene Bauweise ausgeführt, die voraussichtlich im Sommer 2024 beendet sein werden. 

Zu Beginn der offenen Baumaßnahme wird eine Besichtigung der Gebäude im Baustellenbereich durch einen vom Erftverband beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen angeboten. Dazu wird der Gutachter die in Frage kommenden Gebäude auswählen und den Eigentümer*innen einen Besichtigungstermin anbieten. So kann gewährleistet werden, dass während der Baumaßnahme ggf. auftretende Gebäudeschäden eindeutig zugeordnet werden können. Hier bittet der Erftverband um die Kooperation der Bewohner*innen und Eigentümer*innen. Vor allem im Bereich der denkmalgeschützten Gebäude werden erschütterungsarme Bauweisen eingesetzt, um die Gebäudestruktur nicht zu schädigen.

Für die Leistungen der Kanalsanierung werden keine Anliegerkosten erhoben.

Ortslage Hoven

In der Ortslage Hoven ist eine bauliche und in einigen Bereichen zusätzlich auch eine hydraulische Sanierung des Kanalnetzes erforderlich.

Die Maßnahme der hydraulischen Sanierung (Kanalerneuerung in größerer Dimensionierung als bislang) wird in einzelnen Teilabschnitten durchgeführt und betrifft sowohl die Nideggener Straße als auch die Luxemburger Straße. 

Im Bereich der Nideggener Straße wird ein Teil der Kanalisation einschl. Schachtbauwerke und Kanalhausanschlüsse zwischen Nideggener Straße 134 bis in die Einmündung Schafsacker erneuert. Für diese Erneuerung muss die Nideggener Straße vollgesperrt werden. Der Anliegerverkehr wird dann entweder über die Luxemburger Straße geleitet oder in Richtung B 477. Die Dauer der Sperrung wird voraussichtlich ca. 30 Wochen betragen.

Im Bereich der Luxemburger Straße wird von der Kreuzung Luxemburger Straße/Am Wassersportsee ortseinwärts eine Sperrung vor dem Bereich der Pflegeeinrichtung St. Elisabeth der Klinik Marienborn erforderlich sein. Während der Bauzeit von ca. vier Wochen ist gewährleistet, dass die Nideggener Straße durchgängig ist. Die fußläufige Anbindung zur Pastor-Kremers-Straße wird voraussichtlich weiter nutzbar bleiben.

Im Anschluss an diesen Bereich wird die Kanalisation vor der Haupteinfahrt zur Tagesklinik Marienborn, Kreuzungsbereich Hermann-Josef-Straße, erneuert. Für diese sechs Wochen Bauzeit soll in enger Abstimmung mit der Klinikleitung ein für den Klinikbetrieb günstiger Zeitraum gewählt werden. Gegebenenfalls wird im Bereich der Zufahrt Wochenendarbeit ausgeführt um den Klinikbetrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für Transporte mit dem Rettungswagen werden Stahlplatten bereitgehalten, die bei Bedarf kurzfristig über den Rohrleitungsgraben gelegt werden können um einen Krankentransport zu ermöglichen. Die Zufahrt über den Lichweg kann ggf. ebenfalls zur Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs genutzt werden. 

Ein weiterer Kanalerneuerungsbereich befindet sich im Bereich der Nideggener Straße 86 bis in die Kreuzung der Luxemburger Straße bei Hausnummer 4. Während der Arbeiten im Kreuzungsbereich ist die Nideggener Straße über die B 477 bis zur Baumaßnahme befahrbar, die Luxemburger Straße ist ebenfalls über die B 477 anzufahren. Die Nideggener Straße in Verlängerung der Luxemburger Straße kann während dieser Zeit nur von der B 56 aus kommend befahren werden. Weiterhin werden im Bereich der Nideggener Straße zwischen B 56 und der Kreuzung Luxemburger Straße 22 weitere Kanalhausanschlüsse erneuert. Da die Hauptkanalisation in diesem Bereich mittig der Straße liegt, muss für die meisten der zu erneuernden Kanalhausanschlüsse auch jeweils eine Vollsperrung erfolgen. Die Hausanschlüsse sollen sukzessive aus dem Kreuzungsbereich bis in Richtung Kreisverkehr B 56 abgearbeitet werden.

Das Verkehrskonzept für die Arbeiten wurde bereits mit dem Kreis Euskirchen, der Stadt Zülpich, der Kreispolizeibehörde und den Busunternehmen abgestimmt. Die Umleitungsstrecken werden großräumig ausgeschildert. Bei allen Baumaßnahmen soll die Zufahrt zur Klinik Marienborn jederzeit ermöglicht werden. Die Zuwegung zur Klinik erfolgt je nach Sanierungsabschnitt entweder aus Richtung Zülpich oder aus Richtung der B 477. Die Verkehrslenkung wird seitens der Stadt Zülpich an alle Rettungseinheiten kommuniziert. 

Des Weiteren werden im gesamten Ortsbereich punktuell erforderliche Grundstücks- und Senkenanschlüsse in offener Bauweise ausgetauscht. Dazu werden – falls erforderlich – örtliche Umleitungsempfehlungen ausgeschildert. Hier bitten wir vor allem die ortskundigen Bürger*innen diese Umleitungen – mit Rücksichtnahme auf ihre Mitbürger*innen – entsprechend zu nutzen.

Zusätzlich werden geschlossene Sanierungsverfahren in der Kanalisation durchgeführt. Bei diesen Verfahren werden z.B. Renovierungs- oder Reparaturarbeiten mittels Kanalroboter durchgeführt. Renovierungen mittels Liner können dort ausgeführt werden, wo die bestehende Kanalisation eine ausreichende Tragfähigkeit besitzt. Ein Liner ist ein Schlauch aus Glasfaserwerkstoffen in Harz getränkt, welcher über die vorhandenen Schachtbauwerke in den Kanal gezogen, unter Druckluft aufgestellt und mittels UV-Licht ausgehärtet wird. Roboterverfahren werden zumeist genutzt um kleinere Schadstellen, wie z.B. Undichtigkeiten im Bereich von Hausanschlussstutzen oder Muffenbereichen zu reparieren.

Allgemeine Informationen

Die Einzelmaßnahmen sowie die Vollsperrungen in den einzelnen Bereichen werden durch die beauftragte Baufirma einige Tage vor Beginn der jeweiligen Maßnahme mittels Posteinwurf angekündigt. 

Um die Belastung der Anlieger so gering wie möglich zu halten, soll bei den Grundstücksanschlusserneuerungen jeweils die Baugrube nach Abschluss der Arbeiten provisorisch verschlossen werden, um eine Zugänglichkeit zum Grundstück herzustellen. Im Bereich der Vollsperrungen bietet die bauausführende Firma den Anliegern ihre Hilfe beim Transport der Mülltonnen zum nächsten Anfahrpunkt an.

Anlieger, die aufgrund eingeschränkter Mobilität auf einen Fahr- oder Pflegedienst angewiesen sind, bitten wir sich frühzeitig bei uns zu melden. Wir werden gemeinsam einen Weg finden, wie Sie weiterhin mit allem Notwendigen versorgt werden können.

Leider lassen sich Unannehmlichkeiten im Rahmen des Fortschritts der Sanierungen nicht immer vermeiden. Dafür möchten wir bereits im Vorfeld um Ihr Verständnis bitten.

Bei Fragen zur Maßnahme steht Ihnen Frau Bsirske vom Erftverband gerne zur Verfügung. Sie erreichen Frau Bsirske wie folgt: 02271 88-1326 |  elke.bsirskeerftverbandde.

Erläuterungen und Hinweise

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