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Stadt Zülpich

Stadtranderholung für Zülpicher Kinder in den Sommerferien

Die Stadt Zülpich plant auch in diesem Jahr in den Sommerferien eine Stadtranderholungsmaßnahme durchzuführen.

Wie in den vergangenen Jahren soll diese Ferienfreizeit wieder in Eigenregie erfolgen. Dank der Unterstützung zahlreicher Vereine und Institutionen sowie den Sponsoren Kreissparkasse Euskirchen und Westenergie kann ein interessantes und abwechslungsreiches Programm geboten werden. 

Die Ferienfreizeit findet in der Zeit vom

18.07. – 05.08.2022 (08:00 Uhr bis 15:30 Uhr)

statt.

Teilnehmen können Kinder aus dem Stadtgebiet Zülpich vom 6. Lebensjahr an (die mindestens 2022 ins 1. Schuljahr kommen) bis zum 14. Lebensjahr (einschließlich).

Es besteht auch die Möglichkeit wochenweise teilzunehmen.

In verschiedenen Altersgruppen ist geplant, Spiele und Aktionen vor Ort sowie diverse Ausflugsfahrten z. B. Besuch in den Zoo, Spieleland usw., durchzuführen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet den Kindern einen unterhaltsamen und erlebnisreichen Tag an. Besuche des Seeparks, ein Skateboard Workshop von Westenergie gesponsert sowie verschiedene Aktionen vor Ort runden die Ferienfreizeit ab. So können die Ferien auch für die daheim bleibenden "Zülpicher Kinder" wieder zu einem Erlebnis werden.

Busfahrten zu Ausflügen, Eintrittsgelder, warmes Mittagessen, Lunchpakete bei Ausflügen, Getränke sowie Spiel- und Bastelmaterial sind im Kostenbeitrag enthalten.

Bei zeitweiliger Nichtteilnahme (Einzeltage) an der Stadtranderholung oder einzelner Veranstaltungen erfolgt keine Kostenerstattung.

Der Stützpunkt für die Ferienfreizeitmaßnahme ist die Chlodwig-Schule Zülpich, Grundschule, Kettenweg 29 in Zülpich.  

Ein Bustransfer morgens und abends zwischen den Ortschaften und dem Stützpunkt findet leider nicht statt.

Die Kinder sind während der Maßnahme unfallversichert.

Der Kostenbeitrag der Eltern für die Ferienmaßnahme beträgt:

Jahresbruttoeinkommen aufgrund Selbsteinschätzung der Haushaltsmitglieder

1. Kind Geschwister
bis 15.000,00 € 90,00 € (*Zuschuss 10,00 €) 70,00 € (*Zuschuss 10,00 €)
bis 25.000,00 € 150,00 € 130,00 €
bis 37.000,00 € 220,00 € 220,00 €
über 37.000,00 € 270,00 € 270,00 €

Bei wochenweiser Teilnahme wird der Beitrag entsprechend gedrittelt. 

(*Die untere Einkommensgruppe erhält für ihre teilnehmenden Kinder einen Zuschuss aus dem Spendentopf „Zülpich hält zusammen“ in Höhe von 10,00 Euro. 

- hierzu ist kein separater Zuschussantrag erforderlich -)

Für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Ab dem 1. Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von mtl. bis zu 10,00 Euro. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich. Hierzu gehört also auch die Ferienfreizeit.

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld können ihre Anträge in den jeweils zuständigen Standorten des Jobcenters EU-aktiv abgeben. 

Für Kinder und Jugendliche, die Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe beziehen, ist die Kreisverwaltung Euskirchen, Abteilung 50, Soziales, zuständig. Anträge können jedoch beim Sozialamt der Stadt Zülpich abgeholt und wieder abgegeben werden. Von dort werden sie an die Kreisverwaltung weitergeleitet.

Der Kostenbeitrag ist zunächst in voller Höhe zu entrichten. Der Zuschuss wird nach der Maßnahme erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Erstattung aus den Leistungen Bildung und Teilhabe aufgrund des zu erwartenden Antragsaufkommens einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die Bearbeitung teilweise vom Kreis Euskirchen und teilweise vom Jobcenter in Mechernich erfolgt.

Die Elternbeiträge sind bis zum Beginn der Maßnahme bei der Stadtkasse Zülpich einzuzahlen bzw. zu überweisen. Sollte dies nicht erfolgen, können die angemeldeten Kinder nicht teilnehmen.

Weitere Fragen können noch im Rahmen eines Elternabends besprochen werden; ein entsprechender Termin hierzu wird noch bekannt gegeben.

Das Anmeldeverfahren beginnt am 11.06.2022 und endet am 01.07.2022.

Anmeldeformulare für die Teilnahme stehen ab Beginn des Anmeldeverfahrens zum Download auf der Homepage der Stadt Zülpich zur Verfügung. Sie erhalten diese auch ab dem 11. Juni 2022 bei der Stadtverwaltung Zülpich - Team 302 -, Markt 21, 53909 Zülpich, Zimmer 19 und 20 oder an der Zentrale.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Stollenwerk oder Frau Dischereit unter der Rufnummer (0 22 52) 52 204 bzw. 52 288 gerne zur Verfügung.

Es grüßt Sie herzlich

Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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Bildnachweise

  • Artem Kniaz auf Unsplash
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