Inhalt anspringen

Stadt Zülpich

Steuern und Gebühren weitgehend konstant

Die Gebührensatzungen der Stadt Zülpich sehen für 2021 leichte Änderungen vor. Während die Schmutzwassergebühren sinken, steigen die Abfallgebühren erstmals seit 2012.

Im Jahr 2021 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich leichte Veränderungen bei den Gebührensatzungen geben. Steuererhöhungen sind hingegen derzeit nicht geplant. Das hat der Stadtrat in der letzten Ratssitzung des Jahres 2020 beschlossen.

Demnach kommt es 2021 zu einer Anpassung der Abfallgebühren in Zülpich. Laut neuer Gebührensatzung der kostenrechnenden Einrichtungen, die der Stadtrat einstimmig verabschiedet hat, kostet die Entleerung der 80-Liter-Restmülltonne künftig 2,80 Euro (statt 2,40 Euro). Für die Leerung eines 120-Liter-Behälters werden künftig 3,90 Euro (statt 3,35 Euro) und für den 240-Liter-Behälter 7,20 Euro (statt 6,20 Euro) fällig. Veränderungen gibt es in 2021 auch bei den Bereitstellungsgebühren. Sie belaufen sich künftig für eine 80-Liter-Tonne auf 88 Euro für einen Mehrpersonenhaushalt beziehungsweise auf 55 Euro für eine Einzelperson, für eine 120-Liter-Tonne auf 132 Euro und für eine 240-Liter-Tonne auf 264 Euro. Für die Bereitstellung eines 1100-Liter-Containers stellt die Stadt Zülpich 3518 Euro in Rechnung. In der Bereitstellungsgebühr sind die Kosten für die Bio-, Sperrgut-, Sonder- und Papierabfallentsorgung bereits enthalten. Zuletzt waren die Abfallgebühren zwei Jahre lang konstant geblieben, nachdem sie in den Jahren 2013 bis 2018 sogar jeweils gesenkt werden konnten.

„In den Jahren 2013 bis 2018 haben die Gebührenzahler durch Gebührensenkungen vom günstigen Ergebnis der europaweiten Ausschreibung für die Abfallentsorgung profitiert. Für 2019 und 2020 konnte zumindest noch eine Gebührenstabilität eingeräumt werden. Im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020 hatte die Verwaltung aber bereits darauf hingewiesen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich für 2021 auf eine erhebliche Gebührenerhöhung einstellen müssen“, so Beigeordneter und Kämmerer Ottmar Voigt. Diese Erhöhung sei vor allem der Tatsache geschuldet, dass ein gebührenmindernder Rückgriff auf die Gebührenausgleichsrücklage nur noch in Höhe des Restbestandes von 115.000 Euro möglich ist. Die Gebührenkalkulation 2021 werde dadurch im Vergleich zum Vorjahr, als noch 540.000 Euro entnommen werden konnten, um zusätzliche 425.000 Euro belastet.

Unverändert bleiben im kommenden Jahr hingegen die Abgaben für Straßenreinigung und Winterdienst: Die Straßenreinigung schlägt wie schon seit 2017 weiterhin mit 1,65 Euro pro Meter Grundstücksfront zu Buche und der Winterdienst mit 0,39 Euro.

Bei den Friedhofsgebühren waren ebenfalls keine Anpassungen erforderlich - und das mittlerweile schon im sechsten Jahr. Demnach kostet eine Sargbestattung in einem Einzelgrab wie bisher 2.109 Euro und in einem Doppelgrab 4.218 Euro. Für ein Urnengrab stellt die Stadt Zülpich 1.175 Euro beziehungsweise 1.420 Euro für ein Urnengrab mit Grabplatte als Baumbestattung in Rechnung. Die Verstreuung auf einem Aschefeld schlägt mit 416 Euro zu Buche.

Sehr erfreulich ist die Entwicklung bei den Abwassergebühren: Laut neuer Gebührensatzung sinkt die Schmutzwassergebühr in 2021 von 3,65 Euro auf 3,50 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr beläuft sich nach wie vor auf 0,86 Euro pro Quadratmeter befestigte Fläche.

Nicht zuletzt wurden in der Ratssitzung auch keine Veränderungen bei den Hebesätzen für die Realsteuern - Grundsteuer A und B - sowie für die Gewerbesteuer und die Hundesteuer vorgenommen. Hundehalter müssen also auch in 2021 für einen Hund 72 Euro, für zwei Hunde 108 Euro je Hund und für drei oder mehr Hunde 120 Euro je Hund pro Jahr bezahlen. Für einen laut Landeshundeverordnung als gefährlich eingestuften Hund stellt die Stadt Zülpich jährlich 588 Euro in Rechnung, für zwei Hunde dieser Kategorie 882 Euro je Hund. Bürgermeister Ulf Hürtgen: „Damit sind die Realsteuern im fünften Jahr und die Hundesteuer schon im neunten Jahr stabil.“

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Manfred Richter auf Pixabay
  • Manfred Richter auf Pixabay
Diese Seite teilen: