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Stadt Zülpich

Steuern und Gebühren bleiben weitgehend konstant

Veränderungen für 2023 gibt es nur bei den Kanalbenutzungs- und Klärschlammentsorgungsgebühren.

Im Jahr 2023 wird es für die Bürgerinnen und Bürger von Zülpich lediglich leichte Veränderungen bei den Gebührensätzen geben. Nach den Gebührenkalkulationen der kostenrechnenden Einrichtungen, die der Rat der Stadt Zülpich in der letzten Ratssitzung des Jahres 2022 einstimmig verabschiedet hat, bleiben die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung, den Winterdienst und die Friedhofsnutzungen in Zülpich für das Haushaltsjahr 2023 konstant. Lediglich die Kanalbenutzungsgebühren und die Klärschlammgebühren wurden entsprechend der gestiegenen Kostenentwicklungen angepasst. Auch Steuererhöhungen (Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer und Vergnügungssteuer) sind derzeit nicht geplant.

Kanalbenutzungsgebühren: Hier kommt es im kommenden Jahr zu minimalen Veränderungen. Laut neuer Gebührensatzung beläuft sich die Schmutzwassergebühr in 2023 auf 3,98 Euro (statt bisher 3,50 Euro) pro Kubikmeter Frischwasser. Die Niederschlagswassergebühr wird auf 0,98 Euro (statt bisher 0,86 Euro) pro Quadratmeter befestigter Fläche angehoben. 

Klärschlammgebühren: Auch hier kommt es in 2023 zu einer leichten Erhöhung: Für Grubeninhalte mit einem CSB-Wert bis 2000 mg/l steigen die Klärschlammgebühren von 24,87 Euro auf 25,99 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge und für Grubeninhalte mit einem CSB-Wert über 2000 mg/l von 42,64 Euro auf 44,50 Euro pro Kubikmeter Abfuhrmenge.

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