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Stadt Zülpich

Bei Wasserentnahme droht hohes Bußgeld

Der Kreis Euskirchen weist aus gegebenem Anlass auf die gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen, Seen usw. hin.

Die Bäche im Kreisgebiet leiden nach den geringen Niederschlägen der letzten Wochen und Monate unter der zunehmenden Trockenheit. Aufgrund des ausgebliebenen Regens führen die Bäche immer weniger Wasser, stellenweise sind Gewässerabschnitte bereits trockengefallen. Regionale Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig. Umso problematischer sind in der jetzigen Zeit die verstärkten und größtenteils unzulässigen Wasserentnahmen aus Bächen, Seen und Teichen, zum Beispiel zum Bewässern des eigenen Gartens.

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen weist darauf hin, dass diese Wasserentnahme lebensbedrohlich für die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen sein kann. Besonders bei der zusätzlichen Entnahme aus kleinen Bachläufen ist die zu Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft. So ist für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser übrig, was kurz- bzw. mittelfristig zu großen ökologischen Schäden führt. 

Der Kreis weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes noch einmal auf die bestehende Rechtslage hin: Das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher zu beantragen ist. Wer zum Beispiel Wasser abpumpt, um den Garten zu bewässern, der kann mit einem hohen Bußgeld belangt werden – im Einzelfall bis zu 50.000 Euro. Entsprechende Kontrollen werden zurzeit bereits durchgeführt. 

Die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen bittet zudem eindringlich darum, auch die (erlaubte) Wasserentnahme durch das Schöpfen mit „Handgefäßen“ zu dieser warmen Jahreszeit einzustellen. 


Quelle: Kreis Euskirchen

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  • Anton Atanasov auf Pexels
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