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Stadt Zülpich

Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe startet

Das Land NRW hat die Förderrichtlinie für den Wiederaufbau veröffentlicht. Anträge können ab Freitag, 17. September 2021 gestellt werden. Zuständig für die Anträge der Privathaushalte ist der Kreis Euskirchen.

Nur wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag (7. September 2021) und Bundesrat (10. September 2021) für ein Aufbauhilfegesetz 2021 für die betroffenen Regionen der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Höhe von 30 Milliarden Euro können Betroffene in Nordrhein-Westfalen Förderanträge für den Wiederaufbau stellen. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 13. September 2021 die dazugehörende Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht.

Ab Freitag, 17. September 2021 können Anträge für Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen, für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, für Fischerei und Aquakultur und für den Wiederaufbau der Infrastrukturen in den Kommunen eingereicht werden. Informationen und den Link zu den Onlineanträgen finden Sie zeitnah unter:

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung: „Zig tausend Menschen und Unternehmen sowie die Städte und Gemeinden selbst sind massiv von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffen. In der Not stehen Bund, Länder und Kommunen zusammen: Alle Länder beteiligen sich an dem Aufbaufonds 2021, so dass gegenüber den Geschädigten finanzielle Leistungen aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder zur Milderung von Schäden und Nachteilen gewährt werden können. Der Wiederaufbauwille in den betroffenen Regionen kann durch den Aufbaufonds 2021 umfassend unterstützt werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt in diesem Zusammenhang auch noch einmal den überörtlichen Einsatzkräften von Bundeswehr und Technischem Hilfswerk, und unseren zahlreichen haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräften aus den Feuerwehren im gesamten Land, den anerkannten Hilfsorganisationen und dem vielfältigen privaten Einsatz, der den Wiederaufbau erst ermöglicht. Diese Solidarität ist unbezahlbar. Kommunen, Land und Bund packen an und bauen mit den Bürgerinnen und Bürgern wieder auf. Für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft kommt eine Förderung in Höhe von bis zu 80 Prozent in Betracht.“

Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Durch die Hochwasserkatastrophe haben viele Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler und Selbständige eine starke Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit bis hin zur vollständigen Zerstörung ihrer Betriebsstätten erlitten. Nach den Soforthilfen und den Finanzierungshilfen starten wir nun mit den Aufbauhilfen: Sachschäden und auch Einkommenseinbußen werden regelmäßig mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert. Das digitale Antragsverfahren mit einer vorgeschalteten Beratung durch die Kammern ermöglicht eine zügige Bewilligung und Auszahlung der Mittel. So gibt die Landesregierung tausenden von Unternehmerinnen und Unternehmern Planungssicherheit und eröffnet den Betrieben mit ihren zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive für die Zukunft.“

Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Das Leid in den betroffenen Regionen ist nach wie vor groß. Nach der Soforthilfe, die erste Nöte hat abfedern können, können wir Hochwasseropfern jetzt mit der Wiederaufbauhilfe zusätzliche Hilfe zukommen lassen. Diese Solidarität von Bund und Ländern ist enorm.“ Das Hochwasser hat auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Nordrhein-Westfalen hart getroffen, auch die Forstwirtschaft und Fischerei. Betriebsgebäude, Geräten oder Maschinen wurden zerstört. Die Infrastruktur, Wege und Brücken wurden weggeschwemmt. Felder und Wälder waren überschwemmt, Dämme an Fischteichen sind gebrochen. Diese Schäden können jetzt ersetzt werden, in der Regel werden mindestens 80 Prozent der Schadensumme übernommen, teils bis zu 100 Prozent. „Wir streben an, dass bereits Ende dieser Woche, mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie, Anträge eingereicht werden können. Die Antragsverfahren werden möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung“, betonte Heinen-Esser. Beim Wiederaufbau sei es erforderlich, den präventiven Hochwasserschutz mitzudenken, in Teilen neu zu definieren. „Parallel zum Wiederaufbau müssen wir in der Aufarbeitung der Katastrophe die richtigen Schlüsse ziehen, um derartiges Leid künftig zu verhindern oder zumindest bestmöglich abzumildern.“


Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen"

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zusätzlich das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" für geschädigte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hotline beantworten ab dem 14. September 2021 grundsätzliche Fragen zum Verfahren bei der Beantragung von Hilfen für den Wiederaufbau. Das Servicetelefon „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.


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  • Kreis Euskirchen
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