Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe startet
Für den Wiederaufbau der von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Regionen stehen nach Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro bereit. Betroffene können die Anträge für Aufbauhilfen aus dem Aufbaufonds 2021 ab Freitag, 17. September online einreichen. Dies gilt für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft, für Unternehmen sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Zuständig für die Anträge der Privathaushalte ist der Kreis Euskirchen.
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