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Stadt Zülpich

Grundsteuerreform

Im Jahr 2022 müssen Grundstückseigentümer beim Finanzamt eine „Erklärung zu Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Hier finden Sie Informationen wie und wo sie zu fehlenden Angaben kommen.

Was müssen Sie wann tun?

01.01.2022

Der 01.01.2022 ist der Stichtag für die erste Hauptfeststellung. Das bedeutet, dass die Finanzämter alle Grundstücke in Deutschland neu bewerten. Damit die Finanzämter diese erste Bewertung durchführen können, müssen die Steuerpflichtigen eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe erfolgt in der Regel durch öffentliche Bekanntmachung, zum Beispiel per Amtsblatt, durch die Tagespresse oder im Internet.

Suchen Sie möglichst zeitnah die für die Erklärung benötigten Informationen und Unterlagen zusammen.

 Das sind zum Beispiel:

· Gemarkung und Flurstück des Grundvermögens,

· Eigentumsverhältnisse,

· Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung),

· Fläche des Grundstücks,

· Baujahr des Gebäudes (Das Baujahr ist erst bei Gebäuden relevant, die nach 1949 errichtet wurden. Bei älteren Gebäuden reicht die Angabe, dass es 1949 bereits bestand. Weiterhin sind Kernsanierungen, die nach 1949 erfolgt sind, für alle Gebäude relevant)

Beachten Sie: Muss ein Grundbuchauszug (Amtsgericht Euskirchen) oder eine Flurkarte (Kreis Euskirchen) angefordert werden, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.

Informationen zu Ihrem Grundstück wie die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück), Grundstücksart und Fläche des Grundstücks können Sie über den freien Zugang zum Liegenschaftskataster des Kreises Euskirchen einsehen. 

Informationen zum aktuellen Bodenrichtwert erhalten Sie auf der Seite des Gutachterausschusses.

Sollten Sie weitere Unterlagen zu Ihrem Gebäude benötigen, finden Sie auf unserer Seite zum Thema Bauakteneinsicht alle notwendigen Informationen.

01.07.2022

Ab diesem Termin kann die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgegeben werden. Die elektronische Übermittlung ist Pflicht, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig um einen ELSTER-Zugang bemühen, falls dieser noch nicht besteht.

Hinweis Ein ELSTER-Benutzerkonto können Sie online unter folgendem Link erstellen.

31.10.2022

Der 31.10.2022 ist der letzte Abgabetermin für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Seite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Erläuterungen und Hinweise

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