Wichtige Informationen zur Wiederaufbauhilfe
+++ AKTUELL +++
Das Infomobil des HochwasserKompetenzCentrums (HKC) macht am Freitag, 26. Mai 2023 von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr in Sinzenich an der Ecke Kommerner Straße/Sankt-Florian-Straße Station. Es hält Anschauungsmaterial zum allgemeinen Hochwasserschutz, aber auch viele weitere interessante Informationen bereit. Die Beratung durch ausgewiesene Fachexperten umfasst auch Tipps für den hochwassersicheren Objektschutz von Wohn- und Geschäftshäusern. Neben Empfehlungen für bauliche Maßnahmen an Gebäuden werden auch Hinweise für die Verhaltensvorsorge ausgesprochen.
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Ständig aktualisierte Informationen zur Wiederaufbauhilfe im Kreis Euskirchen gibt es im Hochwasser-Portal des Kreises Euskirchen unter:
Terminbuchung erforderlich unter https://hochwasser.kreis-euskirchen.de/termin (Öffnet in einem neuen Tab)
Service-Hotline des Kreises: 02251 – 15-8850
Mo. – Fr. von 8:30 – 13:00 Uhr
Infomobil des HochwasserKompetenzCentrums
Das Extremhochwasser im Juli 2021 ist allen noch präsent und hat viele Orte stark getroffen. In enger Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Euskirchen und dem Erftverband wurden daher in den Kommunen Zülpich, Bad Münstereifel, Euskirchen und Mechernich Beratungsmöglichkeiten zum Thema Hochwasserschutz organisiert. Hier können sich alle Bürgerinnen und Bürger nicht nur Expertentipps zum Umgang mit Hochwasser einholen, sondern auch informieren, was präventiv getan werden kann, um das eigene Haus zu schützen.
Dazu wird ein Infomobil des HochwasserKompetenzCentrums e.V. Köln an zentraler Stelle vor Ort sein. Das Infomobil hält Anschauungsmaterial zum allgemeinen Hochwasserschutz, aber auch viele weitere interessante Informationen bereit. Die Beratung durch ausgewiesene Fachexpert*innen umfasst auch Tipps für den hochwassersicheren Objektschutz von Wohn- und Geschäftshäusern. Neben Empfehlungen für bauliche Maßnahmen an Gebäuden werden auch Hinweise für die Verhaltensvorsorge ausgesprochen. Zusätzlich werden die mobilen Beratungen des Kreises zur Antragstellung für Aufbauhilfen an den gleichen Tagen vor Ort angeboten.
Der nächste Termin mit den Expert*innen vom HochwasserKompetenzCentrum e.V. im Stadtgebiet Zülpich ist wie folgt geplant:
- zurzeit sind keine weiteren Termine im Stadtgebiet Zülpich geplant
Wichtige Informationen zur Soforthilfe
Anträge auf Soforthilfen können nicht mehr eingereicht werden. Die Antragsfrist ist am 31.08.2021 abgelaufen.
Wiederaufbauhilfe für betroffene Sportvereine
Am 13. Oktober wurde das Online-Förderverfahren im Rahmen des „Wiederaufbaufonds‘ für öffentliche Infrastruktur“ für Sportvereine freigeschaltet. Ab sofort und noch bis zum 30. Juni 2023 können Anträge zur Wiederaufbauhilfe (Wiederaufbau von baulichen Anlagen, Gebäuden und Gegenständen) über das Online-Förderportal des verantwortlichen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) gestellt werden.
Informationen zur Antragstellung inkl. FAQ sowie die entsprechenden Förderrichtlinien finden Sie hier:
Weitere Informationen:
- Das Online-Portal des MHKBG (Öffnet in einem neuen Tab) für die Antragsstellung von Sportvereinen bis zum 30.06.2023 (Antragsfrist = Eingang Antragsstellung) freigeschaltet
- Die Erstattung der Entsorgungskosten der Vereine kann ebenfalls über diesen allgemeinen Wiederaufbau-Antrag abgewickelt werden. Somit muss kein gesonderter Antrag bezüglich der Entsorgungskosten bis zum 31.12.2021 gestellt werden
- In den o.g. Förderrichtlinien für den Wiederaufbau ist formuliert, dass bei nicht-kommunalen Trägern die Erforderlichkeit des jeweiligen Projektes zu bestätigen ist. Faktisch bedeutet dies, dass geklärt sein muss, ob an der bisherigen Stelle die Sportstätte weiter betrieben werden darf. Liegt diese Bestätigung nicht vor, wird nicht gefördert. Bitte beachten Sie dies für bereits von Ihnen geplante Investitionen
- Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht förderschädlich. Allerdings muss der o.g. Punkt 3 beachtet und zusätzlich müssen drei Angebote pro geplanter Maßnahme eingeholt sowie bei einer Schadenshöhe ab 50.000 € ein Gutachten erstellt werden
- Temporäre Überdachungen von Freischwimmflächen wurden durch das MHKBG – vor allem zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen – grundsätzlich als förderfähig eingestuft
- Das MHKBG arbeitet zurzeit an einem Leitfaden zur Antragsstellung, der zeitnah auf deren Internetseite (Öffnet in einem neuen Tab) hinterlegt wird
- Die Staatskanzlei NRW plant in Abstimmung mit den Kreis- und Stadtsportbünden sowie den Gemeinde- und Stadtsportverbänden Austauschtermine für betroffene Sportvereine zu den Förderanträgen. Hierzu werden die Vereine zeitnah per Newsletter informiert. Zudem werden die Termine hier veröffentlicht.
Hilfe bei der Antragstellung
Für weitere Unterstützung für Vereine bei der Antragstellung steht der KreisSportBund Euskirchen gerne zur Verfügung. Ebenso ist Unterstützung durch das Hochwasserbüro des Landessportbundes NRW und die Ehrenamtsagentur Kreis Euskirchen erhältlich.
Hochwasserbüro des Landessportbundes
Ansprechpartnerin: Dagmar Kullmann
Telefon: 0203 7381-867 oder 0170 6393322
E-Mail-Adresse: hochwasserbuero1lsbnrw
Ehrenamtsagentur Kreis Euskirchen
Tamara Empt
Schwerpunkt: Ehrenamt in der Gefahrenabwehr
Telefon: 02251-151361
E-Mail: ehrenamtkreis-euskirchende
Stefanie Kolzem
Schwerpunkt: Allgemeines Ehrenamt
Telefon: 02251 15 1362
E-Mail: ehrenamtkreis-euskirchende
Beratungsstellen
Sprechstunde für Betroffene der Flutkatastrophe
Eine Sprechstunde für Menschen, die nach der Flutkatastrophe unter seelischen Problemen leiden, bietet die Koordinierungsstelle des Gesundheitsamtes Euskirchen in Kooperation mit der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und dem Diakonischen Werk an.
Die Gesprächstermine mit psychologischen Fachkräften sowie einer Trauma-Fachärztin sind sowohl für Erwachsene, als auch für Kinder und Jugendliche gedacht.
Sie finden zu folgenden Zeiten in den Räumen des Diakonischen Werks (Kaplan-Kellermann-Straße 12-14) oder im Gesundheitsamt Euskirchen statt:
- Montags von 14.00 bis 17.00 Uhr: Sprechstunde für Kinder, Jugendliche und Eltern in den Räumen des Diakonischen Werks in Euskirchen
- Mittwochs, von 14.00 bis 17.00 Uhr, Sprechstunde für Erwachsene in den Räumen des Diakonischen Werks in Euskirchen
- Donnerstags, von 14.00 bis 17.00 Uhr, 14-tägig: Psychotraumatologische Sprechstunde der LVR-Klinik-Köln für Betroffene und Helfer*innen im Gesundheitsamt Euskirchen
Eine telefonische Voranmeldung zu allen Terminen ist wochentags
von 09.00 bis 16.00 Uhr unter 02251-15447 im Gesundheitsamt möglich.
Schadensmeldungen
Damit die Stadt Zülpich möglichst zeitnah einen Überblick über die aus dem Hochwasser resultierenden Schäden bekommt, werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich unter Verwendung des beigefügten Formulars im Rathaus zu melden.
Formular zur Schadensmeldung
Das Formular kann per Mail an hilfeleistungenstadt-zuelpichde gesendet werden.
Eine Schadensmeldung können Sie auch telefonisch abgeben unter 02252 52207
Fragen zu den Themen Hilfeleistungen, Hilfsangebote und Spenden können Sie von Montag – Freitag zwischen 08:30 und 12:30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr unter folgender Nummer an die Stadtverwaltung Zülpich richten: 02252 52207
ACHTUNG: Mit diesem Formular können nicht die Soforthilfen des Landes NRW beantragt werden. Das entsprechende Formular zur Beantragung der Soforthilfen finden Sie unter "Wichtige Informationen zur Soforthilfe". Auch kann mit dieser Meldung keine finanzielle Unterstützung aus dem Spendenkonto "Zülpich hält zusammen" beantragt werden. Informationen dazu finden Sie unter "Finanzielle Unterstützung für besonders stark betroffene Flutopfer"
Informationen zur Gasversorgung
Aktuelle Informationen zum Thema Gasversorgung finden Sie auf der Seite der Firma e-regio.
Informationen zur Abfallentsorgung
Aktuelles zum AWZ Strempt
Der Kreis Euskirchen teilt folgendes mit:
Fertigstellung der Arbeiten an der DB-Brücke auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums
An der Brücke über die DB-Strecke Köln – Trier auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums sind noch abschließende Abdichtungsarbeiten an der neuen Fahrbahnübergangskonstruktion durchzuführen.
Es ist vorgesehen, die erforderlichen Arbeiten am kommenden Samstag, den 18.09.2021 auszuführen.
Die Brücke zum Deponiebereich bzw. zur Kompostierungsanlage ist an diesem Tag für den gesamten Anlieferungsverkehr vollständig gesperrt.
Die Anlieferung von Abfällen und Grünschnitt aus Privathaushalten ist an diesem Samstag zu den üblichen Öffnungszeiten möglich. Die Entgegennahme erfolgt dabei auf Flächen unterhalb der Brücke. Die Anlieferungen von privatem Sondermüll und Abfällen für den Wertstoffhof sind ebenfalls gewährleistet. Der Kompostverkauf und die Annahme von Bodenaushub ist an diesem Tag leider nicht möglich.
Was nimmt das AWZ zurzeit zu welchen Konditionen an? Was zurzeit nicht?
Bezüglich des Abfallwirtschaftszentrums in Strempt hat der Kreis Euskirchen folgendes mitgeteilt:
Sperrmüll wird nur aus den vom Hochwasser betroffenen Haushalten kostenlos angenommen. Diesen bitte gut sortiert anliefern. Das heißt: Schadstoffe (Lacke, Farben, Batterien etc.), Elektrogeräte, Restabfall und Altreifen getrennt davon anliefern.
Ast- und Strauchwerk, Grünschnitt wird nicht angenommen, wenn das Material durch das Hochwasser verunreinigt ist. Hier sind wir noch mit dem Umweltministerium auf der Suche nach einer Entsorgungslösung.
Der Kreis Euskirchen teilt mit:
Entsorgungsmöglichkeit von verdorbenem Heu und Stroh
Anlieferungsort: Fa. Schönmackers, Strempter Heide 2, 53894 Mechernich
anzuliefern ab: sofort
Öffnungszeiten: 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Bedingung:
vor der Anlieferung ist eine Anmeldung des Abfalls bei Herrn Martin Klefisch (Tel.: 02443 - 99797 - 5616) oder bei Herrn Holger Klein (Tel.: 02443 - 99797 - 5612) erforderlich
Sonstige Anlieferungsbedingungen:
Ballen nicht öffnen, unverpackt anliefern (ohne Folie, Netze etc.), Anlieferung auch in loser Form möglich
Gebühr: 135,00 € / t (Netto)
Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr von Ihnen vor Ort entrichtet werden muss. Bitte bewahren Sie die Rechnung auf! Über den Wiederaufbaufonds des Landes NRW werden Ihnen als LandwirtIn oder PferdehalterIn die Kosten erstattet. Wann und wie diese Erstattung erfolgt, wird über den Kreis Euskirchen zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Das Verfahren zur Gebührenerstattung wird aktuell noch mit dem Land NRW abgestimmt.
Ausführliche Empfehlungen für Landwirte und weitere Personen gibt das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW) zum Thema Flächennutzung nach der Überschwemmung:
LANUV (nrw.de)
Mineralischen Bauschutt nehmen wir nicht an. Siehe Meldung vom 29.07.2021
Große Mengen von Bodenaushub nehmen wir nicht an.
Kleinstmengen von Bodenaushub werden angenommen. Bedingung:
· Der Boden stammt aus der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone.
· Der Boden ist nicht durch das Unwetter mit Schadstoffen belastet.
Alle gut sortierten Abfallfraktionen werden, wie vor der Unwetterkatastrophe nach der Abfallgebührensatzung, angenommen. Dazu zählen nicht von Schlamm durchsetzte Baumischabfälle und Schlamm.
Entsorgung von Bauschutt
Alle Informationen zur Entsorgung von Bauschutt aus von der Unwetterkatastrophe betroffenen Straßenzügen der Stadt Zülpich finden Sie unter folgenden Link:
Sperrmüll
Bis einschließlich Sonntag, 08.08.2021 stehen Sammelplätze zur Verfügung, auf denen anfallender Sperrmüll zunächst zwischengelagert werden kann. Bitte nur Hochwasser-Sperrmüll abladen und Elektroschrott getrennt stellen. Bitte laden Sie keinesfalls Bauschutt ab! Die Stadt Zülpich
Schwerfen: Schützenplatz
Nemmenich: Sportplatz
Bürvenich: Zum Herrenberg (am Friedhof)
Folgende Sammelplätze fallen ab sofort weg:
Mülheim: Ortsausgang (Richtung L162)
Niederelvenich: Parkplatz vor der Dorfhalle
Bitte bringen Sie hier keinen Sperrmüll mehr hin. Nutzen Sie bitte die übrigen, o.g. Sammelplätze zur Entsorgung von Sperrmüll.
Bitte stellen Sie den Elektroschrott getrennt vom Sperrmüll auf den o.g. Plätzen oder an den Containern ab! Der Elektroschrott wird laufend vom Baubetriebshof der Stadt Zülpich eingesammelt und getrennt entsorgt.
Derzeit werden verschiedene, vom Hochwasser verschmutzte Straßenzüge mit einer, von der Stadt Zülpich eingesetzten Kehrmaschine, gereinigt. Alle Ortschaften werden sukzessive bzw. nach Befahrbarkeit und Bedarf abgefahren.
Wichtig: Bei dieser Sonderabholung kann leider kein Elektroschrott entsorgt werden!
Fragen zum Thema Müll können Sie von Montag – Freitag zwischen 08:30 und 12:30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr unter folgender Nummer an die Stadtverwaltung Zülpich richten: 02252 52238
Aktuelle Hinweise zu den Zulassungsstellen des Straßenverkehrsamts
Aktuelle Hinweise zu den Zulassungsstellen des Straßenverkehrsamts
Kfz in den Fluten zerstört, KFz-Schein oder Nummernschilder verloren gegangen?
Die Zulassungsstellen des SVA des Kreises Euskirchen in Euskirchen und Schleiden haben in dieser Woche ausschließlich für Flutopfer geöffnet. Sie benötigen dafür keinen Termin.
Wer infolge der Flut keine Möglichkeiten oder keine Zeit hat, zur Zulassungsstelle zu kommen, muss sich darüber ebenfalls keine Sorgen machen - die Abmeldung eines Kfz erfolgt rückwirkend zum Tag der Überflutung.
Ausnahmeregelung: Wer ein neues Kennzeichen braucht, kann seine "alte" Buchstaben- und Ziffernfolge als Kennzeichen erhalten, es muss nicht umgekennzeichnet werden.
Wer infolge des Hochwassers keinerlei Identitätsnachweis mehr vorweisen kann, wird bei glaubwürdiger Erläuterung seiner Identität (Name, Geburtsdatum, Adresse, Kfz-Kennzeichen oder ähnlichem) ebenfalls bedient.
Telefonische Erreichbarkeit oder per Mail: svakreis-euskirchende. Die bekannten Telefonnummern und Mailadressen finden Sie auf unserer Homepage (Achtung: Unsere Netze sind weiterhin sehr fragil).
Spendenkonto "Zülpich hält zusammen"
Spendenkonto “Zülpich hält zusammen“
Wenn Sie Unterstützung für die Menschen im Stadtgebiet Zülpich leisten wollen, dann nutzen Sie gerne das Spendenkonto “Zülpich hält zusammen“:
IBAN: DE74 3825 0110 0001 2100 20
Stichwort: „Hochwasser, Zülpich hält zusammen“
Steuererklärung: Vereinfachter Nachweis für Spenden im Katastrophenfall
Steuererklärung: Vereinfachter Nachweis für Spenden im Katastrophenfall
Das Finanzministerium des Landes NRW hat darüber informiert, dass auch für Spenden im Rahmen der Unwetterkatastrophe vom 14.1/15.07.2021 ein vereinfachtes Nachweisverfahren gegenüber den Finanzbehörden Anwendung findet.
Entsprechende Spenden müssen in der Steuererklärung nicht mit einer amtlichen Zuwendungsbestätigung – umgangssprachlich auch Spendenbescheinigung genannt – nachgewiesen werden.
Es genügt – unabhängig von der Spendenhöhe – ein vereinfachter Nachweis, z.B. der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking).
Voraussetzung hierzu ist aber, dass die Einzahlung auf einem für diesen Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen, juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen Dienststelle oder eines inländischen, amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege (also auch das Spendenkonto „Zülpich hält zusammen“ der Stadt Zülpich) erfolgt.
Diese Regelung gilt für Spenden, die bis 31.03.2022 auf dem Spendenkonto der Stadt Zülpich eingehen.
Unabhängig davon, gilt für Spenden an Gemeinden, Städte und Landkreise bis zur Höhe von 300 € stets der vereinfachte Zuwendungsnachweis.
Erforderlich ist hier nur, dass aus der Buchungsbestätigung Name und Kontonummer des Spendenden und des Spendenempfängers, der zugewendete Betrag, der Buchungstag sowie ein entsprechender Verwendungszweck, der deutlich macht, dass es sich um eine Spende handelt und welchem Zweck die Spende dient.
Wichtige Telefonnummern und Kontakte
Die Stadtverwaltung Zülpich hat mehrere Rufnummern eingerichtete, um die Anrufe gezielt und direkt an die richtigen Zuständigkeitsstellen im Rathaus weiterzuleiten. Die Rufnummern sind jeweils von Montag – Freitag zwischen 08:30 und 12:30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr erreichbar.
Hilfeleistungen, Hilfsangeboten und Spenden: 02252 52207 oder per Mail an hilfeleistungenstadt-zuelpichde
Abfallentsorgung/ Sperrmüll/ Müllentsorgung: 0160 1639435
Unterbringungen/ Wohnungsangebote/ Wohnungsgesuche: 0151 40243095 oder per Mail an pkarlestadt-zuelpichde
Weitere wichtige Hotlines:
Bürgerhotline Westenergie AG (Stromversorgung): 0800 93786389
Bürgerhotline des Kreises Euskirchen für Fragen (täglich 8:00-18:00 Uhr): 02251-15888
Hotline des Kreises Euskirchen für Hilfsangebote: 02251-15910
Beratung bei seelischen Krisen in der Hochwasser-Katastrophe:
Viele Menschen haben in dieser Zeit sehr belastende Erfahrungen gemacht und teilweise traumatische Situationen erlebt. In Zeiten der Not kann es manchmal wichtig sein, ein offenes und vertrauensvolles Gespräch zu führen. Bürgerinnen und Bürger im Kreis Euskirchen können jetzt kostenlose Beratung bei seelischen Krisen erhalten. Das Gesundheitsamt bietet unter folgender Telefonnummer entsprechende Hilfe an:
02251/ 15 466
Erreichbarkeit:
Montag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Dienstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Donnerstag: 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Alle Hilfsangebote im Überblick
Videobotschaft des Bürgermeisters zur Hochwasserkatastrophe (16.07.2021)
Sehen Sie hier die Videobotschaft des Bürgermeisters zur Hochwasserkatastrophe (16.07.2021)
"Fluthilfe 2021. Mittelstand hilft." - Informationen zur Nothilfe für kleinere und mittlere Unternehmen
Auf der Webseite des BVMW - Bundesverband mittelständische Wirtschaft,
Unternehmerverband Deutschlands e.V. finden Sie wichtige Informationen und Kontakte zur Nothilfe für kleinere und mittlere Unternehmen, die von den massiven Überschwemmungen und Flutschäden betroffen sind. Dies gilt auch für die digitale Plattform, auf der bundesweit aktuelle Angebote und Gesuche gebündelt werden, mit denen direkte Kontaktaufnahmen möglich sind. Die Nutzung ist natürlich kostenlos und nicht an eine Mitgliedschaft im Mittelstand.BVMW gebunden.
Zur Webseite des BVMW gelangen Sie über folgenden Link:
Wichtige Informationen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat wichtige Informationen zur Hochwasserlage auf seiner Internetseite zusammengefasst.
Bürger- und unternehmerfreundliche Verfahrensweise bei der Fälligkeit von Grundbesitzabgaben
Die Stadtverwaltung Zülpich bietet für vom Hochwasser betroffene Bürger/Innen und Unternehmen eine bürger- und unternehmerfreundliche Verfahrensweise bei der Fälligkeit von Grundbesitzabgaben an. Diese können für Grundbesitzabgaben mit dem Fälligkeitsdatum 15.08.2021 einen Zahlungsaufschub oder zinslose Ratenzahlungen/Stundungen bis zum Ende des Jahres beantragen. Entsprechende Anträge werden im Rathaus unbürokratisch bearbeitet und sind formlos an das „Servicebüro für Steuern und Gebühren“ (Frau Hansen - Tel.: 02252-52220 - Email: khansenstadt-zuelpichde oder Frau Heitmann - Tel.: 02252-52303 – Email: sheitmannstadt-zuelpichde) zu richten.